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   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09   

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https://dejure.org/2010,18418
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09 (https://dejure.org/2010,18418)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2010 - 6 K 1585/09 (https://dejure.org/2010,18418)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2010 - 6 K 1585/09 (https://dejure.org/2010,18418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 3 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 EStG 2002
    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatanteil Telefonkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substanziierung der 10%igen dienstlichen Nutzung eines Kraftfahrzeugs i.R.d. Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen; Anforderungen an die Widerlegung privater Telefonkosten von einem betrieblichen Telefonanschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12
    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatanteil Telefonkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatanteil Telefonkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 26.03.2009 - 14 K 740/08

    Vorsteuerabzug: gemischt genutzte Gegenständen, Kosten aus dem privaten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Lässt sich der Umfang der privaten Gespräche nicht anhand von Aufzeichnungen ermitteln, ist der Umfang der privaten Telefonnutzung zu schätzen (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 26. März 2009 - 14 K 740/08, in juris).
  • FG München, 09.03.2009 - 6 K 4619/06

    Nachweis des Umfangs der betrieblichen Nutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Ist insbesondere die Unterscheidung schwierig, ob einzelne Fahrten mehreren Bereichen -im Streitfall: der selbständigen Tätigkeit des Klägers, den Vermietungseinkünften und privat- zuzuordnen sind, weil es der Lebenserfahrung entspricht, dass einzelne Fahrten sowohl privaten Belangen als auch betrieblichen Gründen gedient haben, so sind Aufstellungen, aus denen keine genaue Trennung von privatem und betrieblichem Anlass erkennbar ist, ungeeignet, den behaupteten Umfang der betrieblichen Nutzung der Pkws glaubhaft zu machen (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 9. März 2009 - 6 K 4619/06, DStRE 2010, 394).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt ferner im Falle einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt ferner im Falle einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Diese Grundsätze gelten gerade auch in dem Zusammenhang, dass die Zuordnung eines geleasten PKW zum gewillkürten Betriebsvermögen entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen voraus setzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 - VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).
  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09
    Seiner Mitwirkungspflicht kommt dieser am besten dadurch nach, dass er geeignete Aufzeichnungen führt, weil er auch insoweit zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2000 - IV B 4/00, BFH/NV 2001, 774).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 12/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 -

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1313 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
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